Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.03.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der InnovaVento GmbH, Am Sandberg 1, 01454 Wachau OT Lomnitz (nachfolgend "InnovaVento").

1.2 Das Angebot von InnovaVento richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn InnovaVento ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Angebote von InnovaVento sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages bzw. die Bereitstellung der Leistung durch InnovaVento zustande.

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 InnovaVento bietet Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen und KI-gestützte Produkte im Bereich der Datenerschließung, Dokumentenklassifikation und Prozessautomatisierung an (insbesondere die Produkte "Digitalizer" und "BackOffice AI").

2.2 Der genaue Funktionsumfang der jeweiligen Software-Produkte ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Produktbeschreibung oder dem individuellen Angebot.

2.3 InnovaVento behält sich vor, die angebotenen Dienste weiterzuentwickeln, zu ändern oder anzupassen, sofern dies den Vertragszweck für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt.

§ 3 Nutzungsrechte und Lizenzen (SaaS-Subscription)

3.1 InnovaVento räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die im Vertrag bezeichneten Softwarelösungen über das Internet als SaaS-Dienst für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

3.2 Eine Überlassung des Quellcodes oder einer lokalen Installationskopie erfolgt nicht, es sei denn, ein On-Premise-Modell wurde ausdrücklich abweichend vereinbart.

3.3 Der Kunde darf die Software nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang (z. B. bestimmtes Dokumentenvolumen, spezifizierte Anzahl von API-Aufrufen, "Concurrent User" oder "Named User") nutzen. Überschreitet der Kunde diesen Umfang, ist InnovaVento berechtigt, die Vergütung entsprechend der aktuellen Preisliste anzupassen.

§ 4 Verfügbarkeit, Service und Support

4.1 InnovaVento gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von [z.B. 99,5%] im Jahresmittel, sofern im Individualvertrag nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von InnovaVento liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen sind.

4.3 Geplante Wartungsarbeiten werden in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.

4.4 Support und Fehlerbehebung: InnovaVento teilt gemeldete Fehler in folgende Kategorien ein:

  • Kategorie 1 (Betriebsverhindernder Fehler): Die Nutzung der Software ist unmöglich oder massiv eingeschränkt. InnovaVento beginnt innerhalb von 8 Stunden während der regulären Geschäftszeiten (Mo-Fr, 09:00-17:00 Uhr) mit der Fehlerbehebung.
  • Kategorie 2 (Betriebsbehindernder Fehler): Wesentliche Funktionen sind eingeschränkt. Behebung erfolgt in der Regel durch Patch oder in einer neuen Version.
  • Kategorie 3 (Sonstige Fehler): Leichte Einschränkungen.

4.5 Support-Anfragen und Fehlermeldungen können in der Regel nur durch den benannten technischen Ansprechpartner des Kunden eingereicht werden.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag (in der Regel monatliche oder jährliche Subscription-Gebühren). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden Subscription-Gebühren jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum abgerechnet.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist InnovaVento berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Diensten nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Weitere Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.

5.5 Preisanpassung: InnovaVento behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise für die SaaS-Dienste maximal einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen anzupassen, um gestiegene Kosten (z. B. für Infrastruktur oder Personal) auszugleichen. Der Kunde hat bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass er über die notwendigen technischen Voraussetzungen (z. B. aktueller Webbrowser, ausreichende Internetverbindung, MS Teams für die Nutzung von BackOffice AI) verfügt.

6.2 Der Kunde benennt für die Vertragslaufzeit einen qualifizierten fachlichen und/oder technischen Ansprechpartner (z.B. Systemadministrator), der für alle technischen Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung autorisiert ist.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

6.4 Der Kunde räumt InnovaVento die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm hochgeladenen Daten und Dokumenten ein. Er garantiert, dass er berechtigt ist, diese Daten durch InnovaVento verarbeiten zu lassen, und dass durch die Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 7 Gewährleistung und Einschränkungen bei KI-Produkten

7.1 InnovaVento erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

7.2 Fehler der Software sind InnovaVento unverzüglich unter genauer Beschreibung des Fehlers (reproduzierbar) zu melden. InnovaVento wird gemeldete Fehler innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

7.3 Wichtiger Hinweis zu KI-Funktionen: Soweit KI-Systeme genutzt werden (z. B. zur automatischen Dokumentenklassifikation oder Metadatenextraktion durch den "Digitalizer"), weist InnovaVento ausdrücklich darauf hin, dass diese Ergebnisse auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen basieren. InnovaVento übernimmt keine Gewährleistung für eine 100%ige Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der KI-generierten Outputs. Der Kunde ist für die fachliche Prüfung und finale Freigabe der Ergebnisse (z. B. im Rahmen des "Cognitive Resolution"-Prozesses) selbst verantwortlich.

7.4 Verkürzte Gewährleistung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens InnovaVento.

§ 8 Haftung

8.1 InnovaVento haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet InnovaVento nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, strikt vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

9.2 Sofern InnovaVento im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

9.3 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von InnovaVento.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 SaaS-Verträge werden in der Regel für eine bestimmte Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate) geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von [z.B. 3 Monaten] zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist oder grundlegende vertragliche Verpflichtungen verletzt.

10.3 Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend). Nach Vertragsende hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die Daten in der Plattform; er ist selbst für einen rechtzeitigen Export seiner Daten verantwortlich.

§ 11 Änderungen der AGB

11.1 InnovaVento behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen notwendig ist.

11.2 Der Kunde wird über Änderungen spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 InnovaVento ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer (z. B. Hosting-Provider, KI-API-Anbieter) einzusetzen.

12.2 InnovaVento ist berechtigt, den Kunden als Referenz (inklusive Firmenlogo) auf der eigenen Website und in Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.